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OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 91a ZPO, § 890 ZPO
Auslegung einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Eilverfahren bei vorausgegangenem Ordnungsmittelantrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der zeitlichen Einschränkung einer Erledigungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; ZPO § 91a; ZPO § 890
Zeitliche Einschränkung einer Erledigungserklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 3 O 71/13
- LG Frankfurt/Main, 20.06.2013 - 3 O 71/13
- OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13
- OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 29.10.2009 - 6 W 170/09
Auf den Zeitpunkt ab Eintritt des erledigenden Ereignisses beschränkte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13
Zwar kann sich die Absicht, die Erledigungserklärung nur mit Wirkung für die Zukunft abzugeben, auch aus den Umständen ergeben; dies gilt insbesondere, wenn wegen eines angeblichen Titelverstoßes bereits ein Vollstreckungsantrag gestellt ist ist (vgl. BGH GRUR 2004, 264, 267 - EURO-Einführungsrabatt; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2009, 6 W 170/09 - zitiert nach juris). - BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13
Zwar kann sich die Absicht, die Erledigungserklärung nur mit Wirkung für die Zukunft abzugeben, auch aus den Umständen ergeben; dies gilt insbesondere, wenn wegen eines angeblichen Titelverstoßes bereits ein Vollstreckungsantrag gestellt ist ist (vgl. BGH GRUR 2004, 264, 267 - EURO-Einführungsrabatt; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2009, 6 W 170/09 - zitiert nach juris).