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   OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48460
OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13 (https://dejure.org/2013,48460)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.12.2013 - 11 W 30/13 (https://dejure.org/2013,48460)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 11 W 30/13 (https://dejure.org/2013,48460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 91a ZPO, § 890 ZPO
    Auslegung einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Eilverfahren bei vorausgegangenem Ordnungsmittelantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der zeitlichen Einschränkung einer Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; ZPO § 91a; ZPO § 890
    Zeitliche Einschränkung einer Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.10.2009 - 6 W 170/09

    Auf den Zeitpunkt ab Eintritt des erledigenden Ereignisses beschränkte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13
    Zwar kann sich die Absicht, die Erledigungserklärung nur mit Wirkung für die Zukunft abzugeben, auch aus den Umständen ergeben; dies gilt insbesondere, wenn wegen eines angeblichen Titelverstoßes bereits ein Vollstreckungsantrag gestellt ist ist (vgl. BGH GRUR 2004, 264, 267 - EURO-Einführungsrabatt; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2009, 6 W 170/09 - zitiert nach juris).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 30/13
    Zwar kann sich die Absicht, die Erledigungserklärung nur mit Wirkung für die Zukunft abzugeben, auch aus den Umständen ergeben; dies gilt insbesondere, wenn wegen eines angeblichen Titelverstoßes bereits ein Vollstreckungsantrag gestellt ist ist (vgl. BGH GRUR 2004, 264, 267 - EURO-Einführungsrabatt; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2009, 6 W 170/09 - zitiert nach juris).
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